Der Energielieferant
Vom Samen zur Pflanze
An keinem anderen Ort erleben wir den natürlichen Kreislauf so hautnah wie im eigenen Garten. Vor allem die Entstehung kann bei der Aussaat von eigenem Pflanzennachwuchs beobachtet werden. Wie schön es ist die unbändige Kraft kleiner Keimlinge zu bestaunen, die durch die Erde ans Licht ragen.
Wer sich im Sommer über einen ertragreichen und prächtigen Garten freuen möchte, muss im Frühjahr die richtigen Vorkehrungen treffen. Damit eine reiche Ernte erzielt werden kann, empfiehlt sich das beachten der Fruchtfolgeregeln anhand eines Anbauplanes. Wenn auf einer Fläche immer das gleiche Gemüse angebaut wird, laugt der Boden aus und es lassen die Erträge nach. Grundlage für alle Pflanzen ist natürlich die Erde: Stimmen hier die Bedingungen nicht, wächst auch nichts grün und saftig. Somit sollte der feuchte Boden und Rasen im Januar, wenn es die Schneedecke zulässt, gekalkt werden. Besonders wichtig ist es, den Nährstoffgehalt des Bodens, anzukurbeln, das geschieht mithilfe von Dünger. Dieser wird eine Woche vor der Pflanzung eingebracht. Über die richtige Kalkung und Düngung beraten wir Sie gern in unserem BHG Laden und wir bieten dazu die speziell passenden Produkte an.
Im Januar/Februar wird das Saatgut für den pünktlichen Start in die Gartensaison gekauft. Auch hier halten wir eine große Auswahl für Sie bereit. Die Anzucht kann im beheizten Gewächshaus, in Zimmergewächshäusern oder auf der Fensterbank erfolgen. Damit die Samen optimal keimen, müssen ausreichend Licht, Luft, Wärme und Wasser zur Verfügung stehen. Nach den Keimblättern bilden sich die ersten richtigen Blätter, jetzt kann man mit dem Pikieren beginnen. Das bedeutet, dass die Sämlinge getrennt in kleine Töpfe gesetzt werden. Das Trennen wird mit einem sogenannten Pikierstab oder aushilfsweise auch mit einem Löffelstiel vorgenommen. Für größere Samen erhalten Sie bei uns Anzuchttöpfe aus Torf oder Torftabletten, die mit in den Garten gepflanzt werden können.
Alternativ zum Vorziehen sind die meisten Pflanzen als Setzlinge bei uns erhältlich. Hier bekommen Sie starke, gesunde Jungpflanzen aus unserer Region. Somit muss jeder für sich selbst abwägen, ob er vom Samen bis zur Pflanze Zeit und Energie investieren möchte oder ob er gleich mit Jungpflanzen startet. In jedem Fall erhalten Sie die passende Beratung hier bei uns im BHG Laden.
Der Energielieferant
Aufgepasst
Das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) ist die verkürzte Bezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es regelt das Gebiet des Umweltrechtes und ist in diesem Rechtsgebiet das Regelwerk mit der höchsten Wichtigkeit für die Praxis. Hier geht es um den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Luft und Kulturgütern. Langfristig wird ein einheitliches deutsches Umweltgesetzbuch angestrebt. Die Bundes-Immisionsschutzverordnungen (BImSchV) sind die Durchführungsverordnungen zum Gesetz. Das Gesetz regelt nur die grundsätzlichen Anforderungen. Die für die Praxis wichtigen technischen Einzelheiten und konkreten Anforderungen finden sich in den entsprechenden Durchführungsverordnungen. Die 1. BImSchV ist die Verordnung über kleinere und mittlere Feuerstätten und gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen. Sie betrifft also Ihre Heizkessel für feste Brennstoffe. Feste Brennstoffe in privaten Haushalten sind Steinkohle/Koks, Braunkohle/ Koks, Torf/Torfpresslinge/Grill-Holzkohle/ Briketts, naturbelassenes stückiges Holz, naturbelassenes nicht stückiges Holz sowie Holzbriketts und Pellets. Für handbestückte Feuerungsanlagen, die vor 1994 errichtet wurden, endet die Übergangszeit. Für diese Anlagen gelten ab dem 1. Januar 2015 die Grenzwerte nach der 1. BlmSchV. Die Grenzwerte richten sich nach dem Brennstoff Ihrer Anlage und der Nennwärmeleistung, sie werden bezüglich Staub (g/m3) und Kohlenstoffmonoxid (CO, g/m3) gemessen. Diese Messung nimmt Ihr Schornsteinfegermeister vor. Er kann Sie auch umfassend beraten, ob sich bei Ihrer Anlage eine entsprechende Nachrüstung empfiehlt oder ob eine Umrüstung, die auch zukünftige Anforderungen erfüllen wird, die beste Wahl ist.
Der Energielieferant
Aufgepasst
Das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) ist die verkürzte Bezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es regelt das Gebiet des Umweltrechtes und ist in diesem Rechtsgebiet das Regelwerk mit der höchsten Wichtigkeit für die Praxis. Hier geht es um den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Luft und Kulturgütern. Langfristig wird ein einheitliches deutsches Umweltgesetzbuch angestrebt. Die Bundes-Immisionsschutzverordnungen (BImSchV) sind die Durchführungsverordnungen zum Gesetz. Das Gesetz regelt nur die grundsätzlichen Anforderungen. Die für die Praxis wichtigen technischen Einzelheiten und konkreten Anforderungen finden sich in den entsprechenden Durchführungsverordnungen. Die 1. BImSchV ist die Verordnung über kleinere und mittlere Feuerstätten und gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen. Sie betrifft also Ihre Heizkessel für feste Brennstoffe. Feste Brennstoffe in privaten Haushalten sind Steinkohle/Koks, Braunkohle/ Koks, Torf/Torfpresslinge/Grill-Holzkohle/ Briketts, naturbelassenes stückiges Holz, naturbelassenes nicht stückiges Holz sowie Holzbriketts und Pellets. Für handbestückte Feuerungsanlagen, die vor 1994 errichtet wurden, endet die Übergangszeit. Für diese Anlagen gelten ab dem 1. Januar 2015 die Grenzwerte nach der 1. BlmSchV. Die Grenzwerte richten sich nach dem Brennstoff Ihrer Anlage und der Nennwärmeleistung, sie werden bezüglich Staub (g/m3) und Kohlenstoffmonoxid (CO, g/m3) gemessen. Diese Messung nimmt Ihr Schornsteinfegermeister vor. Er kann Sie auch umfassend beraten, ob sich bei Ihrer Anlage eine entsprechende Nachrüstung empfiehlt oder ob eine Umrüstung, die auch zukünftige Anforderungen erfüllen wird, die beste Wahl ist.