Der Energielieferant
Gesetzliche Bevorratung,
das Erdölbevorratungsgesetz
Das „Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen“ verpflichtet den Erdölbevorratungsverband (EBV) und die Hersteller von Erdölerzeugnissen zu einer Reservehaltung für mindestens 90 Tage, um eventuelle Versorgungsengpässe aufzufangen. Alle Unternehmen, welche die betreffenden Produkte im Inland herstellen oder importieren, sind Pflichtmitglieder des 1978 gegründeten Erdölbevorratungsverbandes mit Sitz in Hamburg. Sie müssen Pflichtbeiträge zu dessen Finanzierung leisten. Im Umkehrschluss bedeutet das für die Endverbrauer, dass jeder einen Anteil auf seiner Rechnung mit bezahlt. Die Vorräte sind so über das Bundesgebiet zu verteilen, dass in jeder von fünf definierten Versorgungsregionen mindestens sofort zugreifbare Bestände mit einer Reichweite von 15 Tagen vorhanden sind.
Zurzeit werden vom EBV ca. 24 Mio. t Erdöl und Erdölerzeugnisse bevorratet.
Die Heizölpreise sind auf niedrigstem Niveau seit 2009 und Heizöl ist sogar über ein Jahr schon günstiger als Erdgas. Grund dafür ist das internationale Überangebot auf den Mineralölmärkten. Wer denkt da noch an die Ölkrisen der 70er-Jahre? Der Rohstoff war international knapp, Vorräte mussten angelegt werden. Denn Deutschland war und ist fast vollständig auf Ölimporte angewiesen. Doch auch wenn immer neue Ölvorkommen erschlossen werden und Rohöl momentan im Überfluss vorhanden zu sein scheint, hat die Bundesregierung die in den 70er-Jahren gemäß Erdölbevorratungsgesetz (Erdöl-BevG) begonnene Erdölbevorratungspolitik beibehalten.