Der Energielieferant
Umrüstung von Kohlealtanlagen
Wir haben unseren Bezirksschornsteinfegermeister zum Umrüsten von Kohlealtanlagen befragt.
Im Interview mit Herrn Holger Burkert.
Wie ist die aktuelle Situation in der Region im Bezug auf Heizen mit Kohle?
Herr Burkert:
Das Heizen mit Kohle beschränkt sich im Bereich Hausfeueranlagen zu 80 Prozent auf Einzelfeuerstätten. Zentrale Heizungsanlagen werden zum größten Teil nur mit Holz befeuert.
Was ändert sich in diesem Jahr für Kohleanlagen?
Herr Burkert:
In 2014 läuft die Übergangsregelung für Feuerstätten (zentrale Heizungen) aus. Die Anlagen, die vor 1994 errichtet wurden und diese, die noch 2014 erbaut werden, müssen nun ab 1. Januar 2015 die 1. Stufe der 1. BImschV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) einhalten. Neuanlagen die ab 2015 errichtet werden, müssen dann die 2. Stufe der 1. BImschV erfüllen (siehe Seite 4 unter Aufgepasst“).
Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass jetzt alle zentralen Feuerstätten für feste Brennstoffe – egal ob Holz, Pellets oder Kohle – künftig aller zwei Jahre vom Schornsteinfegermeister auf den Ausstoß von Feinstaub und CO getestet werden. Die einzuhaltenden Grenzwerte sind dabei abhängig vom eingesetzten Brennstoff, der Nennwärmeleistung des Heizkessels sowie vom Datum der Errichtung.
Was ist aus Ihrer Sicht für betroffene Hausbesitzer sinnvoll zu tun?
Herr Burkert:
Diese sollten sich von einer produktneutralen Person, z. B. dem Schornsteinfegermeister, in Bezug auf Umrüstung oder weiteren Betrieb der Anlage beraten lassen. Wenn eine Umrüstung ins Auge gefasst wird, dann sollte der Heizkessel die 2. Stufe der 1. BImschV erfüllen. Zum Schluss lässt sich sagen: Wenn Sie eine Feststoffheizungsanlage umrüsten wollen oder müssen, dann sollten Sie es noch 2014 angehen.
Zur Person
Ich bin… Holger Burkert.
Mein Beruf ist… Schornsteinfegermeister.
Ich wohne in… Reichenbach/ Oberlausitz.
In meiner Freizeit finden Sie mich…
beim Sport, auf meinem Grundstück oder bei meiner Familie.
Freunde und Berufskollegen sagen über mich…
dass ich mit Leib und Seele Schornsteinfeger bin.
Mein Tipp!
Seit der Wiedervereinigung hat sich die Qualität der Luft stetig verbessert. Wir sollten nicht Gefahr laufen, aus Kostengründen Holz und Kohle zu verbrennen und dabei die Reinhaltung der Luft außer Acht zu lassen. Sondern wir sollten versuchen, regenerative Energien so effizient und umweltfreundlich wie möglich zu nutzen. Die Einhaltung der Grenzwerte in der neuen 1. BImschV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) unterstützt uns dabei – auch wenn dies bei manchem Hauseigentümer erst einmal mit zusätzlichen Kosten, z. B. durch Heizungsumbau, verbunden ist.