Der Energielieferant
Austauschpflicht für alte Heizkessel
Die Energiesparverordnung (EnEV) ist ein Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Vereinfacht gesagt legt sich fest, wie viel Heizenergie ein Gebäude maximal benötigen darf. Die EnEV sieht vor, dass mehr als 30 Jahre alte Öl- und gasbetriebene Standardheizkessel unter bestimmten Umständen nicht mehr betrieben werden dürfen. Seit dem 1. Mais 2014 gilt in Deutschland eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die sogenannte EnEV 2014. Sie beinhaltet in §10 eine Austauschpflicht. Betroffen sind Öl- und Gas- Konstanttemperaturkessel (auch Standardkessel genannt) mit Nennleistung von 4-400 kW, die mindestens 30 jahre alt sind.
Die Austauschpflicht entfällt jedoch für alle Ein- und Zweifamilien Hausbesitzer, die ihr Haus seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Bei einem Eigentümer wechsel muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
Insgesamt sind ca. 2,15 Mio. Konstanttemperaturkessel auszutauschen (Stand 2015). Das sind immerhin etwa 11 Prozent des Bestands an Öl- und Gasheizungen.
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